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Rückbau / Abbruch

Bei der Planung von Abbruch- und Rückbauarbeiten ergeben sich für Auftraggeber und Bauherren nach TRGS 524 umfangreiche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten zur Ermittlung von Gefahrstoffen in Gebäuden und Bauprodukten. Ausführende Firmen werden vor besondere Aufgaben gestellt, da Abbrucharbeiten zu den unfallträchtigsten Gewerken im gesamten Baugewerbe zählen. Besondere Umfeldbedingungen und Gebäudecharakteristika sowie komplexe abfallrechtliche Vorgaben für die Entsorgung von Baurestmassen erfordern vom Planer individuelle, standortbezogene Ausführungsvorbereitungen. Als erfahrenes Ingenieurunternehmen unterstützen wir Sie bei der Bestandserfassung, Erstellung von Schadstoffkatastern und Ausschreibungsunterlagen, Entsorgungsplanung, sowie der Fachbauleitung während der Projektausführung. Unsere Mitarbeiter verfügen über alle hierfür erforderlichen Qualifikationsnachweise nach TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 sowie BGR 138. Der Deutsche Abbruchverband e.V. führt unser Unternehmen in seiner Fachliste „Fachberater Abbruch“.

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