Für die Betreiber von Deponien ist die Nachsorgekostenbetrachtung wichtiger Bestandteil der Gebührenkalkulation, da mit Hilfe dieser Betrachtung die Höhe der zu bildenden Rücklagen zur Finanzierung von Maßnahmen nach Ende der Verfüllzeit ermittelt werden kann.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bedürfen Deponien nach ihrer Verfüllung der Nachsorge. Die Nachsorgephase beginnt per Definition nach der Schlussabnahme der Deponie durch die zuständige Behörde. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass Rücklagen für die Nachsorgephase nur während der Ablagerungs- sowie der Stilllegungsphase über Gebühreneinnahmen gebildet werden können.
Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH hat die Nachsorgekosten sowohl für die bereits in Betrieb befindlichen als auch für die zukünftigen, noch nicht ausgebauten Deponieabschnitte der Haus- und Restmülldeponie Sinsheim ermittelt. Die Kostenermittlung liefert die Grundlage für die Gebührenkalkulation des Deponiebetreibers.
Planfestgestellte Deponiefläche 43,2 ha Noch zu verfüllendes Nettoverfüllvolumen: ca. 1.800.000 m³ Noch abzudichtende Deponieoberfläche 13,9 ha