Die Baustellenverordnung vom 01.07.1998 dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (SiGe) der auf Baustellen Beschäftigten.Danach ist der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte zur Vornahme bestimmter Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens verpflichtet. Die Klinger und Partner GmbH stellt dem Bauherrn einen erfahrenen Koordinator, der sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung die Aufgaben eines unabhängigen Sachverständigen übernimmt.