Die geordnete Entwässerung von Deponiekörpern hat eine zentrale Bedeutung für die nachhaltige Funktion einer Deponie. Die Deponieverordnung (DepV) schreibt daher vor, dass während der Betriebs- und Nachsorgephase Eigenkontrollen durchzuführen und zu dokumentieren sind.
Hierzu gehört eine mindestens jährliche durchzuführende Reinigung und Inspektion der Leitungen und Schächte. Diese Leistungen sind an eine fachlich qualifizierte Dienstleistungsfirma zu beauftragen. Die Durchführung der beauftragten Leistungen ist zu begleiten und zu überwachen. Die Unterlagen der Dienstleistungsfirma sind auszuwerten und zu bewerten. Mit den Ergebnissen sind Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise und gegebenenfalls Sanierungsvorschläge auszuarbeiten. Die verschiedenen Informationen zur Lage der Leitungen mit Bestandsdaten und Bewertungen sind in einem System im Sinne eines Geoinformationssystems (GIS) zu verwalten und fortzuführen.
Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten werden in einem Rhythmus von drei Jahren nach den Vorgaben der VOL neu ausgeschrieben.
Vier Deponien in der Betriebs- und Nachsorgephase Kanalhaltungen mit insgesamt ca. 700 Schachtbauwerken Sickerwasser-, Abwasser- und Oberflächenwasserleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 46.000 m.